Wir freuen uns über die eingegangenen Anmeldungen für die diesjährige Tarmstedter Ausstellung!
Anmeldeschluss war der 31.12.2024.
Eine Standanmeldung ist noch möglich. Ihre Anmeldung wird geprüft und ggf. kommen Sie auf unsere Warteliste, dieses ist vom jeweiligen Bereich abhängig.
Eine Standbestätigung erfolgt ab März. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir vorher keine verbindliche Auskunft geben können.
Und dann freuen wir uns auf Ihre Teilnahme als Aussteller bei der größten Fachausstellung im Norden, mit ca. 750 Ausstellern, mehr als 1.000 Tieren und rund 100.000 Besuchern jährlich auf unserem 18 Hektar großen Ausstellungsgelände.
Für Fragen oder Anmerkungen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf die nächste Tarmstedter Ausstellung!
Hier stehen Ihnen ab sofort unsere Anmeldeunterlagen für 2025 zur Verfügung.
Anmeldeschluss ist der 31.12.2024.
Für Fragen steht Ihnen unser Standplanungsteam gerne zur Verfügung.
In Tarmstedt und Umgebung stehen Ihnen für Ihren Aufenthalt während der Tarmstedter Ausstellung Unterkünfte zur Verfügung: Hotels, Ferienwohnungen/-häuser und Zimmer, damit Sie sich hier stets wohlfühlen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Preisen um Nettopreise handelt.
Standmiete:
Zelthallen (helle Zelthallen, mit Fußboden):
Mindestmiete für 8 m² = 497,00 €
jeder weitere m² = 56,00 €
Freigelände:
Mindestmiete für 30 m² = 485,00 €
jeder weitere m² = 4,90 €
Mitaussteller:
Die vom Mitaussteller zu zahlende Mitausstellergebühr beträgt: 360,00 €
Strom:
Freigelände Wechselstromanschluss: 230 V, inkl. Stromverbrauch von 3 kW
= 132,43 €
Drehstromanschluss: 400 V, inkl. Stromverbrauch von 6 kW
= 250,65 €
Drehstromanschluss: 400 V, inkl. Stromverbrauch von 10 kW
= 355,06 €
Drehstromanschluss: 400 V, inkl. Stromverbrauch von 15 kW
= 487,67 €
Drehstromanschluss: 400 V, inkl. Stromverbrauch bis 20 kW
= 630,20 €
LAN Kabelanschluss
= 200,00 €
WLAN Zugang für Aussteller kostenfrei.
Wasser:
Wasseranschluss-Standardanschluss (Material mietweise)
= 222,00 €
Jeder Aussteller mit einem Stand bis 15 m² im Zelt oder bis 99 m² im Freigelände
erhält zwei Aussteller-Ausweise. Größere Stände erhalten im Zelt bei einer Größe
von 16 bis 30 m² drei Ausweise, bei 31 bis 45 m² vier und ab 46 m² fünf Ausweise.
Im Freigelände bei 100 bis 250 m² drei Ausweise, 251 bis 500 m² vier, bei
501 bis 750 m² fünf und ab 751 m² sechs Aussteller-Ausweise.
Vollaussteller erhalten zusätzlich einen Dauerparkausweis kostenlos.
Jeder Mitaussteller erhält zwei Ausstellerausweise.
Weitere Ausweise gegen Bezahlung.
Die Ausweise finden Sie in unserem Ausstellershop. Zugangsdaten erhalten Sie
per E-Mail von uns.
Die Ausstellung ist für Besucher täglich von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Der Ausstellungsstand ist während der Öffnungszeiten stets mit Personal zu besetzen und bis zur Schließung des Geländes zu bewachen.
Freigelände: Montag, 07.07. bis Donnerstag, 10.07.2025 tgl. von 7.00 – 21.30 Uhr.
Zelthallen: Mittwoch, 09.07. bis Donnerstag 10.07.2025 tgl. von 7.00 – 21.30 Uhr.
Während der Auf- und Abbauphase ist der Aussteller für die Bewachung seines Standes selbst verantwortlich.
Beginn des Standaufbaus spätestens am Tag vor Beginn der Ausstellung (10.07.2024) bis 17.00 Uhr. Sollte der Standbezug bis dahin nicht erfolgt sein, kann eine anderweitige Vergabe der Standfläche erfolgen, ohne dass hier durch Entschädigungsansprüche o.ä. geltend gemacht werden können. Am Eröffnungstag müssen alle Standaufbauten in den Zelthallen und im Freigelände um 9.00 Uhr beendet sein.
Anlieferungen an den Ausstellungstagen: tgl. von 7.00 – 8.30 Uhr und von 18.30 – 19.00 Uhr (nicht am Montag – siehe Abbau).
Eine Schließung und ein Abbau des Standes vor Messeschluss am Montag, 14.07.2025, vor 18 Uhr ist nicht gestattet.
Freigelände & Zelthallen: Montag, 14.07.2025, 18.30 – 22.00 Uhr, Dienstag, 15.07.2025, 7.00 – 14.00 Uhr. Am Montag, 14.07.2025 dürfen aus Sicherheitsgründen vor 18.30 Uhr keine Fahrzeuge außerhalb des Standes bewegt werden. Das Einfahren von Außen ist erst ab 18.45 Uhr gestattet. Zuwiderhandlungen werden dokumentiert und ggf. polizeilich verfolgt. Für Gastronome & Schaustellerbetriebe gelten spätere Abbauzeiten laut Vertrag. Das Freigelände steht den Ausstellern drei Tage nach der Ausstellung ohne Bewachung unentgeltlich zur Verfügung. Ausstellungsgut, das nicht spätestens in den Zelthallen am Dienstag, 15.07.2025 um 14.00 Uhr, im Freigelände 14 Tage nach Beendigung der Ausstellung abgeräumt ist, wird ohne weitere Aufforderung von der Ausstellungs-GmbH kostenpflichtig entfernt. Die Ausstellungs-GmbH kann hierfür eine Fachfirma (Messebau, o.ä.) beauftragen. Die Aushändigung erfolgt nur gegen Erstattung der Abbau-, Räumungs- und Lagerungskosten. Der Stand ist besenrein zu hinterlassen. Abfälle – mit Ausnahme von Sondermüll – werden von der Ausstellungs-GmbH kostenlos entsorgt.
Das Auf- und Abladen mit Hilfe eines Teleskopladers/Schleppers o.ä., durch das Team der Tarmstedter Ausstellung, ist kostenpflichtig.
Direkt nach Inanspruchnahme der Leistung, erfolgt eine Quittierung des Zeitaufwandes durch den Auftraggeber bzw. seinem Vertreter vor Ort. Die Rechnung wird nach der Ausstellung an den jeweiligen Standinhaber fakturiert.
Feste Terminzusagen im Voraus sind leider nicht möglich. Aus organisatorischen Gründen können wir am Montagabend nach Ausstellungsende keine Auf- und Abladehilfe anbieten. Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter bzw. die beauftragte Spedition.
Nach dem Entladen müssen Fahrzeuge und Anhänger von den Parkplätzen
entfernt werden und dürfen nicht für die Dauer der Ausstellung auf den
Besucher- und Ausstellerparkplätzen abgestellt werden.
Bei Nichtbeachtung fällt eine Gebühr in Höhe von 250,00 € für das Entfernen/Abschleppen an.
Allgemeine Bewachung der Zelthallen und des Freigeländes durch die Ausstellungs-GmbH: Montag, 07.07. bis Donnerstag 10.07.2025, 21.30 – 7.00 Uhr Folgetag, Freitag, 11.07. bis Sonntag 13.07.2025, 20.00 – 7.00 Uhr Folgetag, Montag, 14.07.2025, 22.00 – 7.00 Uhr Folgetag. Das Freigelände (einschl. Zelthallen) wird während der vorgenannten Zeiten geschlossen. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes, außerhalb der o. g. Zeiten, ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere während der Auf- und Abbauzeiten. Sonderwachen durch den Aussteller sind anzumelden und nur nach Genehmigung der Ausstellungsleitung zulässig. Es wird keine Haftung für Beschädigung, Diebstahl etc. übernommen. Teilbereiche des Ausstellungsgeländes werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Übernachtungen auf dem bewachten Ausstellungsgelände (z. B. in Wohnwagen und Wohnmobilen) sind nicht zulässig.
Die Ausstellungs-GmbH übernimmt bei Anlieferung oder Abholung von Waren, insbesondere wenn kein Vertreter des Ausstellers vor Ort ist, keine Haftung für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl. Die Ausstellungs-GmbH unterzeichnet keine Liefer- und Abholscheine.
Lieferadresse für Ausstellungsgut: Ausstellungsgelände Wendohweg, 27412 Tarmstedt, Ausstellername und Stand-Nummer (unbedingt angeben!). Anlieferungen erst ab Montag, 07.07.2025, vorher nur nach Absprache und auf eigene Gefahr des Ausstellers!
In Zelthallen und auf dem Freigelände ist Strom gegen Gebühr verfügbar.
Sämtliche Anschlüsse nur durch örtliche Handwerker gegen Berechnung. Der Stromverbrauch wird separat berechnet.
Das Anschließen der Stromanschlüsse erfolgt durch den beauftragten Dienstleister der
Ausstellungs-GmbH. Für die Verlängerungskabel ab Abgabestelle ist
der Aussteller selbst verantwortlich. Eine Beschriftung der Kabel mit
Firmennamen ist durch den Aussteller zu leisten.
Es ist zu beachten, dass es beim Abbau zu Verzögerungen beim Aufschließen der Stromkästen kommen kann. Ein eigenmächtiges Handeln, wie Durchtrennen der
Stromkabel ab Abgabestelle wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
Alle Kabelverlängerungen und Geräte müssen nach DIN VDE 0701-0702
„Prüfung für Kabel mit Stecker“ geprüft sein, entsprechende Nachweise
(Aufkleber) müssen vorhanden sein. Die von Ihnen eingesetzten Geräte und
Maschinen müssen nach den jeweils Anforderungen und Vorschriften geprüft
sein. Sollte der Nachweis nicht vorhanden sein, wird der Einsatz untersagt.
Beim Standaufbau ist darauf zu achten, dass die Stromkästen jederzeit frei zugänglich sind.
Alle Gasbehälter müssen mit einer aktuellen Prüfung versehen sein.
Sollte der Nachweis nicht vorhanden sein, wird der Einsatz untersagt.
Bei Arbeiten mit Gefahrstoffen sind die geltenden „Richtlinien für
Gefahrstoffe“ einzuhalten. Entsprechende Sicherheitsdatenblätter
müssen bei Notfällen zur Einsicht bereit liegen.
Die Lagerung von Gefahrstoffen muss den geltenden Vorschriften entsprechen.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) ist unbedingt einzuhalten. Das betrifft besonders die ausschließliche Nutzung zugelassener Trinkwasserschläuche und entsprechender Verbindungen. Die Kosten für nötige Wasserproben sind vom Aussteller zu zahlen.
Jeder Aussteller ist verpflichtet, anfallendes Abwasser aufzufangen und zu entsorgen. Entsorgungsmöglichkeit nach Absprache.
Zelte ab einer Größe von 75 m² sind, laut Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauRL Nds.), durch das hierfür zuständige Bauamt anzeige- und abnahmepflichtig. Die Abnahme ist eigenständig bei dem zuständigen Bauamt anzumelden.
Auch Zeltbauten < 75 m² Grundfläche und ähnliche bauliche Anlagen gelten als Fliegende Bauten. Diese sind lediglich von der Ausführungsgenehmigung und einer behördlichen Gebrauchsabnahme befreit. Diese Anlagen müssen trotzdem grundsätzlich die technischen Vorgaben für Fliegende Bauten (nach DIN EN 13782) standsicher erfüllen.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass bei behördlich beanstandeten Mängeln ausschließlich der Aussteller haftet, die Ausstellungs-GmbH Tarmstedt übernimmt keine Haftung. Den Weisungen und Auflagen des Bauaufsichtsamtes ist Folge zu leisten!
Unabwendbare Ereignisse (Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen sowie behördliche Maßnahmen und Auflagen), die eine planmäßige Abhaltung der Ausstellung unmöglich machen oder einen Abbruch der Veranstaltung erfordern und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen die Aussteller nicht zum Rücktritt und zur Geltendmachung von Schadensersatz. Findet die Ausstellung aus Gründen, welche die Ausstellungs-GmbH nicht zu vertreten hat, nicht oder teilweise nicht statt, so kann die Ausstellungs-GmbH von den Ausstellern bis zu 25 % der Standmiete als allgemeine Kostenentschädigung einbehalten.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Zeven.