75. Tarmstedter Ausstellung: Jubiläums-Ausstellung bringt Besucherrekord
Mit einem neuen Besucherrekord von 118.800 Gästen an vier Tagen hat die 75. Tarmstedter Ausstellung …

Immer mehr Landeigentümer fragen sich: Was mache ich mit meiner Windenergieanlage, wenn nach 20 Jahren die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) endet? Für „Die ältesten Anlagen, die wir betreiben, sind 28 Jahre alt, bekommen also seit acht Jahren keine Vergütung mehr“, sagt Horst Mangels, Windkraftanlagenbetreiber der ersten Stunde, Geschäftsführer des Unternehmens Energie 3000 Energie- und Umweltgesellschaft aus Alfstedt und Vorstandsmitglied beim Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen.
Mangels verkauft den Strom über Direktvermarkter aktuell für ca. 6 ct/kWh. „Das ist auch nötig, um die Anlagen wirtschaftlich betreiben zu können“, sagt er. Eine Idee ist z.B. die Wasserstofferzeugung. „Wir haben vor ein paar Jahren unter einer Windmühle einen Elektrolyseur mit 2 MW und eine Wasserstofftankstelle gebaut“, berichtet er. Doch Wasserstoff ist ein schwieriges Thema. Denn dazu ist auch die Vermarktung des Gases nötig. Aktuell ist die Abnahme fraglich, das einstige Hypethema stockt in Deutschland. So hat beispielsweise der Stahlkonzern ArcelorMittal seine Pläne gestoppt, die Werke in Bremen und Eisenhüttenstadt auf „grünen“ Wasserstoff umzustellen. „Das war schon ein Rückschlag für uns“, sagt Mangels.
Eine weitere Möglichkeit, den Strom zu verwerten, sind Nahwärmenetze. Über Power-to-Heat-Anlagen oder Großwärmepumpen, die Wärme aus Strom erzeugen, ist eine lukrative Verwertung möglich.
Ob eine Anlage weiterbetrieben werden kann, hängt vom technischen Zustand ab. Und den bestimmt ein Weiterbetriebsgutachten. „Wir haben Anlagen, die noch zwanzig Jahre weiter betrieben werden dürfen, aber das ist eher die Ausnahme“, sagt Mangels.
Ein Problem könnte die Ersatzteilversorgung sein, weil viele Hersteller von Altanlagen nicht mehr am Markt sind. „Es gibt zahlreiche Wartungsunternehmen für spezielle Anlagentypen, die auch Altanlagenteile auf Lager haben“, sagt Mangels. Wenn die Kosten dagegen bei einem Lager- oder Generatorschaden aus dem Ruder laufen, kann es sein, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden entsteht.
In dem Fall bleibt immer noch das Thema Repowering, also Abbau der Altanlage und der Neubau von größeren. „Aber wir erzeugen mit den Altanlagen immerhin 10 Mio. kWh Strom im Jahr. Das sollte die Politik nicht vernachlässigen und einen Rahmen schaffen, damit wir die Anlagen auch weiter betreiben können.“
Das ist gerade angesichts der vielen Ausbaupläne nicht unwichtig. Denn der Ausbau der Windenergie ist mit über 500 Anlagen im Landkreis Rotenburg noch lange nicht umgesetzt. Daher sollte man nach Mangels Meinung das nutzen, was vorhanden ist – so lange es geht.
„Dem stimme ich zu. Trotzdem sollten wir da, wo es möglich ist, das Repowering vorantreiben und die Standorte, Netzverknüpfungspunkte und andere Infrastruktur nutzen. Wir müssen die Windenergie zur regionalen Wertschöpfung heranziehen“, sagt Dr. Marco Mohrmann, CDU-Landtagsabgeordneter aus Zeven. Er würde sich aber auch wünschen, dass es weniger Regulatorik gibt, damit auch eine Direktbelieferung von Unternehmen einfacher möglich wäre.
„Wenn man ein Unternehmen direkt mit Strom beliefern kann, spricht das eindeutig für den Weiterbetrieb von Altanlagen. Aber unter 5 ct/kWh wird es knapp mit der Wirtschaftlichkeit“, sagt Philip Elflein von Re. Square, einem Unternehmen, das Wind- und Solarparks sowie Batteriespeicher plant. Auch er bemängelt die Überregulierung. „Wenn ein Windanlagenbetreiber eine Molkerei oder anderen Betrieb mit Strom versorgen möchte, wird er unter Umständen zum Energieversorger mit allen Auflagen“, nennt er ein Beispiel.

