Für Aussteller

Sie möchten Aussteller auf der Tarmstedter Ausstellung werden? – Dann finden Sie hier alle Informationen für Ihre Teilnahme als Aussteller bei der größten Fachausstellung im Norden, mit ca. 750 Ausstellern, mehr als 1.000 Tieren und rund 100.000 Besuchern jährlich auf unserem 18 Hektar großen Ausstellungsgelände.

Kontakt

Für Fragen oder Anmerkungen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Zum Kontakt

Anmeldung & Informationen

Wir freuen uns auf die nächste Tarmstedter Ausstellung! Hier stehen Ihnen ab sofort unsere Anmeldeunterlagen für 2024, unser Hygiene-Konzept und der Geländeplan (2023) zum Download zur Verfügung.

Der Anmeldeschluss war der 31. Dezember 2023. Die Standplanung für die diesjährige Ausstellung hat begonnen. Sollten Sie dennoch Interesse an einer Teilnahme haben, senden Sie uns gerne Ihre Anmeldung zu. WIr werden versuchen diese zu berücksichtigen.

Für Fragen steht Ihnen unser Standplanungsteam gerne zur Verfügung.


Die Wichtigsten Informationen


Vermieterverzeichnis

In Tarmstedt und Umgebung stehen Ihnen für Ihren Aufenthalt während der Tarmstedter Ausstellung Unterkünfte zur Verfügung: Hotels, Ferienwohnungen/-häuser und Zimmer, damit Sie sich hier stets wohlfühlen.


Auf- & Abbaubedingungen für 2024


Verbindliche Auf- und Abbaubedingungen

  • Öffnungszeiten

    Die Ausstellung ist für Besucher täglich von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Der Ausstellungsstand ist während der Öffnungszeiten stets mit Personal zu besetzen und bis zur Schließung des Geländes zu bewachen.

  • Standaufbau

    Freigelände: Montag, 08.07. bis Donnerstag, 11.07.2024 tgl. von 7.00 – 21.30 Uhr.
    Zelthallen: Mittwoch, 10.07. bis Donnerstag 11.07.2024 tgl. von 7.00 – 21.30 Uhr.
    Während der Auf- und Abbauphase ist der Aussteller für die Bewachung seines Standes selbst verantwortlich.
    Beginn des Standaufbaus spätestens am Tag vor Beginn der Ausstellung (11.07.2024) bis 17.00 Uhr. Sollte der Standbezug bis dahin nicht erfolgt sein, kann eine anderweitige Vergabe der Stand­fläche erfolgen, ohne dass hier durch Entschädigungsansprüche o.ä. geltend gemacht werden können. Am Eröffnungstag müssen alle Standaufbauten in den Zelthallen und im Freigelände um 9.00 Uhr beendet sein.
    Anlieferungen an den Ausstellungstagen: tgl. von 7.00 – 8.30 Uhr und von 18.30 – 19.00 Uhr (nicht am Montag – siehe Abbau –).

  • Standabbau

    Eine Schließung und ein Abbau des Standes vor Messeschluss am Montag, 15.07.2024, vor 18 Uhr ist nicht gestattet.
    Freigelände & Zelthallen: Montag, 15.07.2024, 18.30 – 22.00 Uhr, Dienstag, 16.07.2024, 7.00 – 14.00 Uhr. Am Montag, 15.07.2024 dürfen aus Sicherheitsgründen vor 18.30 Uhr keine Fahrzeuge außerhalb des Standes bewegt werden. Das Einfahren von Außen ist erst ab 18.45 Uhr gestattet. Zuwiderhandlungen werden dokumentiert und ggf. polizeilich verfolgt. Für Gastronome & Schaustellerbetriebe gelten spätere Abbauzeiten laut Vertrag. Das Freigelände steht den Ausstellern drei Tage nach der Ausstellung ohne Bewachung unentgeltlich zur Verfügung. Ausstellungsgut, das nicht spätestens in den Zelthallen am Dienstag, 16.07.2024 um 14.00 Uhr, im Freigelände 14 Tage nach Beendigung der Ausstellung abgeräumt ist, wird ohne weitere Aufforderung von der Ausstellungs-GmbH kostenpflichtig entfernt. Die Ausstellungs-GmbH kann hierfür eine Fachfirma (Messebau, o.ä.) beauftragen. Die Aushändigung erfolgt nur gegen Erstattung der Abbau-, Räumungs- und Lagerungskosten. Der Stand ist besenrein zu hinterlassen. Abfälle – mit Ausnahme von Sondermüll – werden von der Ausstellungs-GmbH kostenlos entsorgt.

  • Auf- und Abladehilfe

    Das Auf- und Abladen mit Hilfe eines Teleskopladers/Schleppers o.ä., durch das Team der Tarmstedter Ausstellung, ist kostenpflichtig.
    Direkt nach Inanspruchnahme der Leistung, erfolgt eine Quittierung des Zeitaufwandes durch den Auftraggeber bzw. seinem Vertreter vor Ort. Die Rechnung wird nach der Ausstellung an den jeweiligen Standinhaber fakturiert. Feste Terminzusagen im Voraus sind leider nicht möglich. Aus organisatorischen Gründen können wir am Montagabend nach Ausstellungsende keine Auf- und Abladehilfe anbieten. Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter bzw. die beauftragte Spedition.

  • Bewachung

    Allgemeine Bewachung der Zelthallen und des Freigeländes durch die Ausstellungs-GmbH: Montag, 08.07. bis Donnerstag 11.07.2024, 21.30 – 7.00 Uhr Folgetag, Freitag, 12.07. bis Sonntag 14.07.2024, 20.00 – 7.00 Uhr Folgetag, Montag, 15.07.2024, 22.00 – 7.00 Uhr Folgetag. Das Freigelände (einschl. Zelthallen) wird während der vorgenannten Zeiten geschlossen. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes, außerhalb der o. g. Zeiten, ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere während der Auf- und Abbauzeiten. Sonderwachen durch den Aussteller sind anzumelden und nur nach Genehmigung der Ausstellungsleitung zulässig. Es wird keine Haftung für Beschädigung, Diebstahl etc. übernommen. Teilbereiche des Ausstellungsgeländes werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Übernachtungen auf dem bewachten Ausstellungsgelände (z. B. in Wohnwagen und Wohnmobilen) sind nicht zulässig.

  • Warenanlieferung und -abholung

    Die Ausstellungs-GmbH übernimmt bei Anlieferung oder Abholung von Waren, insbesondere wenn kein Vertreter des Ausstellers vor Ort ist, keine Haftung für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl. Die Ausstellungs-GmbH unterzeichnet keine Liefer- und Abholscheine.
    Lieferadresse für Ausstellungsgut: Ausstellungsgelände Wendohweg, 27412 Tarmstedt, Ausstellername und Stand-Nummer (unbedingt angeben!). Anlieferungen erst ab Montag, 08.07.2024, vorher nur nach Absprache und auf eigene Gefahr des Ausstellers!

  • Strom

    In Zelthallen und auf dem Freigelände ist Strom gegen Gebühr verfügbar. Sämtliche Anschlüsse nur durch örtliche Handwerker gegen Berechnung.

  • Wasser

    Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) ist unbedingt einzuhalten. Das betrifft besonders die ausschließliche Nutzung zugelassener Trinkwasserschläuche und entsprechender Verbindungen. Die Kosten für nötige Wasserproben sind vom Aussteller zu zahlen. Jeder Aussteller ist verpflichtet, anfallendes Abwasser aufzufangen und zu entsorgen. Entsorgungsmöglichkeit nach Absprache.

  • Bei Zeltaufbau dringend zu beachten!

    Zelte ab einer Größe von 75 m² sind, laut Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauRL Nds.), durch das hierfür zuständige Bauamt anzeige- und abnahmepflichtig. Die Abnahme ist eigenständig bei dem zuständigen Bauamt anzumelden.
    Auch Zeltbauten < 75 m² Grundfläche und ähnliche bauliche Anlagen gelten als Fliegende Bauten. Diese sind lediglich von der Ausführungsgenehmigung und einer behördlichen Gebrauchsabnahme befreit. Diese Anlagen müssen trotzdem grundsätzlich die technischen Vorgaben für Fliegende Bauten (nach DIN EN 13782) standsicher erfüllen.
    Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass bei behördlich beanstandeten Mängeln ausschließlich der Aussteller haftet, die Ausstellungs-GmbH Tarmstedt übernimmt keine Haftung. Den Weisungen und Auflagen des Bauaufsichtsamtes ist Folge zu leisten!

  • Absage der Veranstaltung

    Unabwendbare Ereignisse (Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen sowie behördliche Maßnahmen und Auflagen), die eine planmäßige Abhaltung der Ausstellung unmöglich machen oder einen Abbruch der Veranstaltung erfordern und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen die Aussteller nicht zum Rücktritt und zur Geltendmachung von Schadensersatz. Findet die Ausstellung aus Gründen, welche die Ausstellungs-GmbH nicht zu vertreten hat, nicht oder teilweise nicht statt, so kann die Ausstellungs-GmbH von den Ausstellern bis zu 25 % der Standmiete als allgemeine Kosten­entschädigung einbehalten.

  • Datenschutzhinweise

    Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.

  • Salvatorische Klausel

    Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

  • Gerichtsstand

    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Zeven.